Die nachfolgenden AVRB gelten für alle von Aktivferien AG organisierten und durchgeführten Reisen und regeln zusammen mit dem individuell abgeschlossenen Reiseveranstaltervertrag sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Aktivferien AG. Erfüllungsort unserer Dienstleistungen ist an unserem Sitz in Seuzach / Schweiz.
Der Vertrag zwischen Ihnen und Aktivferien AG kommt durch
Ihre Anfrage / Anmeldung (Offerte) und unsere schriftliche
Reisebestätigung (Annahme) zustande. Bitte prüfen Sie diese
Bestätigung nach Erhalt und geben uns unverzüglich Bescheid,
falls sie zu beanstanden sein sollte. Nach Vertragsschluss gelten
unsere Annullationsbestimmungen (Art. 5).
Mit Ihrer Anfrage / Anmeldung bestätigen Sie, die vorliegenden
AVRB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen
einverstanden zu sein.
Für den Fall, dass Sie bei uns Reiseleistungen für mehrere
Personen anfragen und anmelden, kommen die betreffenden
Verträge mit unserer Reisebestätigung an Sie zugleich je mit
allen diesen Personen und Aktivferien AG zustande. Sie haften
uns persönlich solidarisch für die Erfüllung der Vertragspflichten
durch diese von Ihnen angemeldeten Personen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenund Reiseabbruch-Versicherung mit Einschluss von Epidemien und Pandemien. Diese bezahlt die Kosten einer Annullierung der Reise oder einer vorzeitigen Rückreise im Rahmen der Deckung gemäss Versicherungspolice. Für die aus dem Vertrag mit Aktivreisen AG begründeten Kosten (wie Storno, Umbuchungen, Rückreise usw.) bleiben Sie grundsätzlich haftbar und können dafür auf Ihre Versicherung Rückgriff nehmen.
4.1 Je nach Ihrem Ort erhalten Sie unseren Katalog und die
Reisepreise in CHF (Wohnsitz in der Schweiz) oder in
EURO (Wohnsitz im EU-Raum). Diese Preise gelten für Sie.
4.2 Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen
Reiseprospekt und dem Vertrag. Aktivferien AG behält
sich ausdrücklich vor, die im Prospekt aufgeführten bzw.
vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen, sofern:
a) die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten
nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren,
Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern
usw. erhöht oder neu eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden
Wechselkurse ändern.
Aktivferien AG ist berechtigt, solchermassen begründete
Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem
Abreisetermin vorzunehmen. Beträgt die Preiserhöhung mehr
als 10%, steht Ihnen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
4.3 Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der schriftlichen
Reisebestätigung sind folgende Anzahlungen zu leisten:
- Fr. 100.– / EUR 100.– Ferien in Europa;
- Fr. 600.– / EUR 600.– Trekkingferien in Übersee.
b) Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor
Abreisetermin zu erfolgen. Die Zahlung ist rechtzeitig
erfolgt, wenn Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist dem
Bankkonto von Aktivferien AG gutgeschrieben wird.
Eine nicht erfolgte Zahlung der Reise entbindet Sie jedoch nicht
automatisch von der Buchung und gilt nicht als Annullation. Bei
verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht zum entschädigungslosen
Rücktritt vom Vertrag vor. In diesem Fall verlieren
Sie Ihre geleistete Anzahlung und schulden uns den nicht mehr
rückgängig machbaren (erfolgten) Aufwand für Ihre Buchung.
5.1 Die Annullierung einer bereits gebuchten Reise hat mittels
eingeschriebenen Briefs an Aktivferien AG zu erfolgen.
Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente
zurückzuerstatten.
5.2 Bei einer Annullierung werden pro Person Bearbeitungsgebühren in
der Höhe von Fr. 50.– / EUR 50.– bei Ferien in Europa, Fr. 100.–/ EUR 100.–
bei Ferien in Übersee erhoben. Bei kurzfristigen Annullierungen werden
zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in
Rechnung gestellt:
a) Ferien in Europa
- Annullierung 45 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- Annullierung 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- Annullierung 19 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
- Annullierung 9 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
b) Trekkingferien in Übersee
– Annullierung 120 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
– Annullierung 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
– Annullierung 44 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
– Annullierung 14 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
c) Ecuador & Galapagos, InkaTrekking, Naturreise Peru, Naturreise Tanzania,
Studienreise Tanzania, Patagonien.
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie b)
- Annullierung 59 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Massgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs
Ihres Annullierungsschreibens bei Aktivferien AG.
5.3 Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw.
verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise
(inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte
Reisepreis geschuldet.
5.4 Wenn Sie eine Reise annullieren, können Sie bis spätestens
7 Tage vor dem Abreisedatum eine Ersatzperson benennen, welche bereit
ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten.
Der Eintritt einer Ersatzperson in Ihren Vertrag ist ausgeschlossen,
wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt;
b) diese die für die entsprechende Reise notwendigen besonderen
Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund behördlicher
Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen
kann.
c) kostenpflichtige Tickets bereits ausgestellt sind, bzw. nicht ersetzt werden können.
Aktivferien AG teilt Ihnen innert angemessener Frist mit, ob die
von Ihnen benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Akzeptiert
Aktivferien AG die von Ihnen benannte Ersatzperson und tritt diese
in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit Ihnen für
die Bezahlung des Reisepreises und der aus der Umbuchung resultierenden
Mehrkosten.
5.5 Annullierung von Privatreisen und Gruppenreisen mit individuellem Flug.
Es gelten die Bedingungen wie für Gruppenreisen (Artikel 5).
Ausnahme:
Um den Reisepreis zu garantieren, müssen Tickets für
Privatreisen/individuelle Flüge teilweise frühzeitig ausgestellt werden.
Diese Tickets sind ab Ausstellungsdatum kostenpflichtig und können
nicht rückerstattet/nicht umgebucht werden. Sie werden von
Aktivferien AG informiert, wenn das bei Ihrer Reise der Fall ist.
6.1 Aktivferien AG behält sich ausdrücklich das Recht
vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor
dem Abreisetermin zu ändern. Aktivferien AG teilt Ihnen allfällige
Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert
Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche
Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen
Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertragsänderung
annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt
hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend
Vertragsänderung mittels eingeschriebenen Brief an Aktivferien
AG zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt
gilt. Treten Sie vom Vertrag zurück, so haben Sie Anspruch:
a) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen
gleichwertigen oder höherwertigen Reise;
b) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen
minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes;
c) auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von Ihnen
bereits bezahlten Beträge.
6.2 Falls Sie nach Vertragsabschluss Programmänderungen vornehmen oder die Reise umbuchen möchten, versuchen wir dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dazu für Sie und müssen Ihnen ggf diese Umbuchungskosten in Rechnung stellen
6.3 Sie können z.B. den Flug oder andere Einzelleistungen aus dem Arrangement selber buchen. Bei Programmänderungen seitens Aktivferien AG sind Sie jedoch selber verantwortlich für die Umbuchung Ihres Fluges oder Einzelleistungen. Aktivferien AG kann keine Umbuchungsgebühren übernehmen. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
7.1 Neben Annullation der Reise durch Sie selbst (Artikel 5)
und Programmänderungen (Artikel 6) kann es sein, dass
Aktivferien AG eine Reise aus einem von Ihnen nicht zu
vertretenden Grund absagen muss, so namentlich in den folgenden
Fällen:
7.2 Wird bei den Gruppenreisen mit Schweizer Reiseleitung bis
spätestens 3 Wochen vor der Reise die Mindestteilnehmerzahl von
8 Personen nicht erreicht, behält sich Aktivferien AG vor, die
Reise zum gleichen Preis mit örtlichen Reiseleitern zu begleiten
oder die Reise abzusagen. Bei Absage der Reise werden geleistete
Zahlungen schnellstmöglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch
auf Schadenersatz.
7.3 Sofern infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien,
Pandemien, Unruhen, behördliche Mindestteilnehmerzahl, Streiks usw.) die Durchführung
der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann
Aktivferien AG die Reise jederzeit absagen. Bei Absage der vereinbarten
Reise durch Aktivferien aufgrund solcher Situationen haben Sie Anspruch
auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises, dies nach Abzug
des Aufwands von Aktivferien AG selbst sowie der Kosten, die wir nicht
rückerstattbar bereits an Dritte (wie Fluggesellschaften und Leistungsträger)
für Sie entrichtet haben. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in allen Fällen
ausgeschlossen.
Müssen Sie die Reise unterwegs unterbrechen oder brechen Sie die Reise vorzeitig ganz ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z.B. Transfers, Hotels, Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch die Rückreisekosten- Versicherung gedeckt sind. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 3 hiervor. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
9.1 Beanstandungen sind gleichentags in geeigneter Form,
wenn möglich schriftlich, beim Reiseleiter anzubringen.
Dieser wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe
zu leisten. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel,
Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber
Aktivferien AG geltend machen, haben Sie Ihre
Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem
Reiseende schriftlich und eingeschrieben Aktivferien
AG mitzuteilen. Die Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten
Mängelrügefristen hat die Verwirkung allfälliger
Ansprüche auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und
Schadenersatz zur Folge.
9.2 Vorbehalten bleiben die gesetzlichen und vertraglichen
Regeln betreffend den Flugreiseverkehr und das
Fluggepäck. Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte
Zustellung sind unverzüglich an Ort und Stelle
der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige
(P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der
Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine
Schadenanzeige oder diese verspätet gemacht wird.
Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt,
Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht
innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung
gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher
Rechte verlustig. Aktivferien AG lehnt jede Haftung für Fluggepäck ab.
10.1 Aktivferien AG sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme
Organisation und Durchführung der Reise. Werden
vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht
erbracht, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden
Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden
Minderwertes sowie auf Erstattung eines allfälligen
Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, sofern und
soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und
Stelle für Abhilfe zu sorgen.
10.2 Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze
Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages
vor, so haftet Aktivferien AG in jedem Fall nur im Rahmen
der entsprechenden anwendbaren Abkommen und
Gesetze.
10.3 Jegliche Haftung von Aktivferien AG ist ausgeschlossen,
wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des
Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse
Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
Aktivferien AG, der Vermittler oder Dienstleistungsträger
trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder
abwenden konnte.
10.4 Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder
nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet
Aktivferien AG im Rahmen der vorliegenden allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen, des Vertrages sowie
der massgebenden internationalen Abkommen und
nationalen Gesetze. Für andere Schäden wie Sach- und
Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der
nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die
Haftung von Aktivferien AG auf maximal den zweifachen
Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser bei absichtlich
oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Vorbehalten
bleiben in jedem Fall allfällige in den massgebenden
internationalen
Abkommen und nationalen Gesetzen vorgesehene
tiefere Haftungslimiten.
10.5 Für ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms während
der Reise gebuchte örtliche Veranstaltungen oder
Ausflüge bei dritten Veranstaltern übernimmt Aktivferien
AG in keinem Falle eine Haftung.
11.1 Die im Reiseprospekt enthaltenen Angaben über Pass-,
Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten
für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger
anderer Staaten haben im Anmeldetalon ihre Nationalität
bekanntzugeben, damit sie Aktivferien AG über die entsprechenden
für sie geltenden Vorschriften orientieren
kann
11.2 Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten
und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-,
Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie allein
verantwortlich.
Wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden Daten (wie Vorund
Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.)
zur korrekten Vertragsabwicklung. Dabei unterstehen wir dem
schweizerischen Datenschutzrecht und sind verpflichtet, Ihre
Daten sicher aufzubewahren. Soweit zur Vertragsabwicklung
notwendig, leiten wir Ihre Daten an die Leistungserbringer weiter.
Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz
u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Mit Ihrer
Anmeldung / Ihrem Auftrag an uns erklären Sie sich damit
einverstanden.
Auf unseren Reisen werden Fotos gemacht, auf denen zum Teil
unsere Gäste erkennbar sind. Diese Bilder können später für
den Katalog oder andere Marketingzwecke verwendet werden.
Wenn Sie dies nicht möchten, müssen Sie uns dies unbedingt
vor der Reise schriftlich mitteilen.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche rechtlich zulässigen Regelungen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Diese Regelung gilt sinngemäss auch für Gesetzes- und Vertragslücken. Auf das zwischen Ihnen und Aktivferien AG bestehende Rechtsverhältnis ist im Übrigen schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Seuzach zuständig. Vorbehalten bleiben vertraglich nicht abänderbare andere Gesetzesbestimmungen oder internationale Abkommen. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir Ihnen, an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche zu gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Aktivferien AG eine faire und ausgewogene Einigung zu vermitteln. Soweit keine Ombuds-Vermittlung stattfand oder diese erfolglos blieb, verpflichten Sie und Aktivferien AG sich hiermit auf Wunsch einer Seite zur Teilnahme an einer ersten Mediations-Sitzung und verzichten zuvor auf das Beschreiten des Rechtswegs. Rechtsverhältnis ist im Übrigen schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Seuzach zuständig. Vorbehalten bleiben vertraglich nicht abänderbare andere Gesetzesbestimmungen oder internationale Abkommen.